Liebe Patienten, bitte bringen Sie zu Ihrer Behandlung folgendes mit:

ein großes Handtuch, Ihre Versichertenkarte, bequeme Kleidung, Bargeld bei eventuellen Zuzahlungen

und gute Laune 🙂

Dauer der Behandlung

Je nach Art der Behandlung, sollten Sie sich für Ihre Gesundheit wie folgt Zeit nehmen:

  • Krankengymnastik oder Manuelle Therapie: 15-25 Minuten
  • Massage: 15-20 Minuten
  • Lymphdrainage: 30, 45 oder auch 60 Minuten

Gültigkeit des Rezepts bzw. der Verordnung

Eine Therapie muss spätestens nach 28 Tagen (von dem Ausstellungsdatum des Rezeptes gerechnet) begonnen werden, wenn vom Arzt kein „anderer Behandlungsbeginn“ auf dem Rezept eingetragen wird.

Zuzahlung oder Zuzahlungsbefreiung bei gesetzlich Versicherten

Der Gesetzgeber schreibt seit dem 1.1.2004 vor, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil selbst tragen müssen. Dieser beträgt 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € pro Rezept.

Die Höhe der Zuzahlung ist begrenzt. Niemand muss mehr als 2 % seiner Bruttoeinnahmen im Jahr an Zuzahlungen leisten. Für schwerwiegend chronisch Kranke liegt die Höhe der Zuzahlung bei 1 % der Jahresbruttoeinnahmen.
Als chronisch schwerwiegend krank gilt, wer mind. 1 Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt werden musste und wenn zusätzlich eine der folgenden Kriterien vorliegt:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe zwei oder drei vor.
  • Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent vor, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein muss.
  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung für Heilmittel befreit.